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Vogelgrippe: Häufig gestellte Fragen

Fragen zum Vogelgrippevirus
Fragen zur Vogelgrippe bei Tieren
Übertragung der Vogelgrippe auf den Menschen Noch mehr Fragen und Antworten? Dann klicken Sie bitte hier.

Worum handelt es sich bei der Vogelgrippe?

Bei der aviären Influenza (AI) bzw. Vogelgrippe handelt es sich um eine hoch ansteckende Viruserkrankung, für die die meisten Vogelgattungen anfällig sind. Die Krankheit ist jedenfalls bereits bei verschiedenen Geflügelgattungen (bei Enten, Gänsen, Hühnern, Truthähnen, Fasanen, Perlhühnern, Wachteln und Rebhühnern) nachgewiesen worden. Einige dieser Gattungen weisen deutliche Symptome auf (Truthähne), anderen ist die Ansteckung kaum anzumerken (Enten und sonstigen Wasservögeln). Die Art der Symptome und der Krankheitsverlauf hängen von der Pathogenität der Virenstämme, dem Alter des befallenen Tieres, dem Umfeld und sonstigen etwaigen Infektionen ab.
Bei den typischen Krankheitsanzeichen handelt es sich um:
  • Atemwegsbeschwerden, Nasennebenhöhlenentzündungen, tränende Augen, angeschwollener Kopf, wobei Kamm und Kehllappen dick und blau sind,
  • Weniger Eier,
  • Schläfrigkeit und Appetitverlust,
  • Tod

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Sind alle Vogelgrippe-Arten identisch?

Nein. Alle Viren der Vogelgrippe gehören zur großen Familie der Influenza A-Viren. Die Viren, welche zum Beispiel die Grippe beim Menschen, bei Schweinen und Pferden verursachen, gehören zu dieser Familie. Die Influenza A-Viren werden, aufgrund ihrer Struktur, in H-Typen und N-Typen unterteilt. Es gibt 16 Varianten des H-Typs, 9 vom N-Typ. Jede dieser Hauptvarianten kann ihrerseits wiederum in verschiedene Stämme unterteilt werden.

Beim Menschen, bei Schweinen und Pferden ist nur eine begrenzte Anzahl von Kombinationen von H und N möglich. Anders bei den Vögeln: bei ihnen gibt es hunderte verschiedenen Grippeviren; jeder der 16 H-Typen kann mit jedem der 9 N-Typen kombiniert werden. Der Stamm, der in 2003 Vogelgrippeherde in Belgien und den Niederlanden verursacht hat, war der Stamm H7N7 - derjenige, der uns heute Kopfzerbrechen bereitet, der Stamm H5N1.

Die Viren der Vogelgrippe sind nicht alle problematisch für die Vögel. Es gibt hoch pathogene und niedrig pathogene Stämme. Niedrig pathogene Stämme verursachen überhaupt keine oder kaum Krankheitsanzeichen und werden vor allem zufällig bei Untersuchungen von Laborproben aus Vögeln gefunden. Die hoch pathogenen Stämme jedoch können schwerwiegende Krankheitsanzeichen verursachen, sie sind sehr ansteckend und lösen typische Vogelgrippe-Herde aus, die eine hohe Sterblichkeit aufweisen. Wichtig: niedrig pathogene Stämme können zu jedem der 16 H-Typen gehören, hoch pathogene Stämme aber sind immer vom Typ H5 oder H7 (nach dem derzeitigen Kenntnisstand).

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Was versteht man unter Geflügel?

Im Rahmen der Vorbeugung und der Bekämpfung der Vogelgrippe gilt die Definition aus dem Ministeriellen Erlass vom 3. April 2006, der zeitlich begrenzte Maßnahmen zur Bekämpfung der Vogelgrippe aufführt. Zählen also zum Geflügel: Hühner, Truthähne, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Laufvögel (Ratites), Fasane, Rebhühner oder Schwäne oder andere Wasservögel, die zwecks Reproduktion, zur Produktion von Fleisch oder Konsumeiern, zur Bereitstellung von Tierbeständen zur Auswilderung oder zum Vergnügungen oder der Zierde wegen.

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Wie verbreitet sich das Vogelgrippevirus?

Die Vogelgrippe ist vor allem eine Tierkrankheit, die vorwiegend Geflügel befällt.

Bei befallenen Tiere befindet sich das Virus in ihrem Speichel, ihrem Nasenschleim und ihren Ausscheidungen. Vögel können sich daher anstecken, indem sie mit infiziertem Vogelkot, infizierten Oberflächen (Schmutz, Kisten) oder infiziertem Material (Wasser, Nahrung) in Kontakt kommen.

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Können wir verhindern, dass die Vogelgrippe bis zu uns gelangt?

Da das H5N1-Virus durch Zugvögel verbreitet wird, ist es unmöglich, die Verbreitung zu kontrollieren. Dies bedeutet aber natürlich nicht, dass die Krankheit sich sofort auf Hausvögel ausweitet. Maßnahmen wie die Stall- und Abschirmpflicht und das Verbot, Geflügel und Vögel draußen zu füttern und zu tränken können dazu beitragen, eine solche Übertragung von wild lebenden Vögeln auf Zuchtvögel zu verhindern.

Außerdem organisiert die Nahrungsmittelagentur in Zusammenarbeit mit den drei Regionen eine Überwachung ("monitoring") der in freier Natur lebenden Vögel. Diese Überwachung zielt darauf ab, ein eventuelles Eindringen des H5N1-Virus in eine unserer frei lebenden Vogelpopulationen so früh wie möglich aufzuspüren.

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Welche Maßnahmen gelten derzeit auf belgischem Gebiet, um der Verbreitung des Vogelgrippevirus entgegenzuwirken?

Seit Beginn der Tierseuche im Jahre 2003 hat sich die Lebensmittelagentur bemüht, entsprechend der Entwicklungen vor Ort abgestufte Maßnahmen zu erstellen. Die diesbezüglichen Empfehlungen und Richtlinien der Europäischen Kommission sind stets berücksichtigt worden.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gelten folgende Maßnahmen für das gesamte belgische Territorium:

Abschirm- und Stallpflicht

a) für professionelle Züchter

  • Die Abschirm- und Stallpflicht ist nur noch in den gefährdeten Zonen Pflicht.
  • Außerhalb der gefährdeten Zonen muss das Füttern und Tränken des Geflügels im Innern oder an einem abgeschirmten Ort erfolgen.

b) für private Züchter oder Vogelhalter

Innerhalb der gefährdeten Zonen:

  • Das Füttern und Tränken der Tiere muss im Innern oder an einem abgeschirmten Ort erfolgen.
  • Enten und Gänse, die in Gefangenschaft gehalten werden, müssen von anderem Geflügel getrennt gehalten werden.

In ganz Belgien:

  • Jeder Geflügelhalter muss die Abschirmung von Geflügel innerhalb von 24 Stunden umsetzen können, sobald die AFSCA diese Maßnahme verhängt.

Die Abschirmung ist und bleibt eine gute Maßnahme, um den Kontakt zwischen Geflügel und frei lebenden Wildvögeln zu verhindern. Deshalb rät die Föderale Lebensmittelagentur diese Maßnahmen landesweit für alle in Gefangenschaft gehaltenen Vögel und Geflügel an. Eine totale Abschirmung ist derzeit aber nicht Pflicht.


Ausstellungen und Wettbewerbe:

Die Teilnahme von Geflügel aus gewerblicher Haltung an Wettbewerben und Ausstellungen bleibt weiterhin landesweit verboten.

Geflügel und Vögel aus privater Haltung können an solchen Veranstaltungen teilnehmen, unter folgenden Bedingungen:

  • Jede Ansammlung muss unter der Aufsicht eines anerkannten Tierarztes stehen, der vom Bürgermeister der betreffenden Gemeinde bezeichnet wurde.
  • Der Veranstalter muss eine Liste führen, in der Namen und Adressen aller Teilnehmer verzeichnet sind. Diese Liste muss während mindestens zwei Monaten zur Verfügung der Föderalen Nahrungsmittelagentur AFSCA gehalten werden.

Geflügel- , Vogel - und Brieftaubenmärkte:

  • Anerkannte Geflügelhändler und Privatpersonen dürfen Geflügel und Vögel ausstellen.
  • Für Privatpersonen gilt, dass nur Gelegenheitsverkäufe von Tieren aus eigener Produktion erlaubt sind, wenn die Marktorganisation und –verwaltung gewährleistet, dass es sich um einen Gelegenheitsverkauf handelt und dass die Herkunft der Tiere garantiert ist.
  • Sollten sich mehrere Händler zeitgleich auf dem gleichen Markt befinden, müssen diese so weit wie möglich voneinander getrennt werden; gegebenenfalls wird die Anzahl Händler auf dem Markt begrenzt.
  • Die Herkunft der auf dem Markt angebotenen Tiere muss garantiert sein. Dies bedeutet für gewerbliche Züchter, dass jedes Geflügel und jeder Vogel aus einem registrierten Geflügelzuchtbetrieb stammen muss, in dem die Tiere während der 10 Tage vor dem Markt abgeschirmt wurden; für Privatpersonen, dass jedes Geflügel und jeder Vogel während der 10 Tage vor dem Markt abgeschirmt werden mussten.

Impfungen:

Die Europäische Union hat es Belgien ermöglicht, unter bestimmten strikten Bedingungen die Tiere in den Zoos und anderen Vogelparks zu impfen.

Maßnahmen für gewerbliche Züchter:

Die Maßnahmen, die für gewerbliche Züchter vorgesehen sind, können Sie auf dem Site der Föderalen Nahrungsmittelagentur FSN (AFSCA) einsehen.

Aufgrund der neueren Entwicklungen besteht die Möglichkeit, dass die Maßnahmen erneut angepasst werden. Das Interministerielle Kommissariat Influenza wird eventuelle neue Maßnahmen mitteilen.

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Worin liegt der Unterschied zwischen der Fütterung und Tränkung im Inneren, Schutzmaßnahmen und Stallpflicht?

Im Innern füttern und tränken

Vögel und Geflügel drinnen zu füttern und zu tränken ist eine Maßnahme, um zu verhindern, dass die Ausscheidungen eventuell angesteckter Wildvögel das Futter der Tiere infizieren. Der Verzehr von infiziertem Futter könnte die Tiere mit der Vogelgrippe anstecken. Wenn Sie in einer gefährdeten Zone wohnen und es Ihnen nicht möglich ist, Ihre Tiere drinnen zu füttern, sollten Sie dafür sorgen, dass der Ort, wo die Tiere gefüttert werden, komplett abgedeckt ist.

Abschirmpflicht

Die Abschirmpflicht besteht weiterhin für gewerbliche Züchter in den gefährdeten Zonen. Dies bedeutet, dass Geflügel durch Netze oder Gitter vor Wildvögeln ab der Größe einer Ente geschützt werden muss. Auf diese Weise kann der Kontakt zwischen Geflügel und eventuell infizierten Wildvögeln verhindert werden. Der Kontakt könnte in der Tat zu einer Ansteckung mit dem Vogelgrippe-Virus führen. Die Netze oder Gitter müssen einen Durchmesser von maximal 10 cm aufweisen, damit Vögel von der Größe einer Ente nicht hindurch schlüpfen können.

Die Abschirmpflicht gilt weiterhin für:

-> gewerbliche Züchter in gefährdeten Zonen

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Ist der Handel mit Vögeln und Geflügel auf Märkten wieder erlaubt?

Ja. Der Verkauf von Vögeln und Geflügel auf öffentlichen Märkten durch anerkannte Geflügelhändler ist erlaubt, solange in Belgien kein Fall von Vogelgrippe nachgewiesen wurde, und unter der Bedingung, dass der Markt unter der Aufsicht eines Veterinärmediziners steht, der durch den Bürgermeister bezeichnet wurde, dass der Veranstalter eine Anwesenheitsliste der Händler oder Personen führt, die dort Waren verkaufen und dass, sollten mehrere Händler zeitgleich auf dem Markt anwesend sein, die betreffenden Verkäufer soweit wie möglich voneinander entfernt auf dem Markt verteilt werden. Es ist daher angezeigt, gegebenenfalls die Anzahl Händler auf dem Markt zu begrenzen.

Privatpersonen dürfen lediglich Gelegenheitsverkäufe eigener, überzähliger Ware tätigen. Mit anderen Worten: der Verkäufer darf Geflügel oder Vögel nicht zum Zweck des Weiterverkaufs züchten und sie auch nicht zu diesem Zweck erwerben.

Die Herkunft aller auf dem Markt angebotenen Tiere muss garantiert sein. Dies bedeutet für gewerbliche Züchter: jedes Geflügel und jeder Vogel muss aus einem registrierten Geflügelzuchtbetrieb stammen, in dem die Tiere während der 10 Tage vor dem Markt abgeschirmt wurden. Für Privatpersonen: jedes Geflügel und jeder Vogel mussten während der 10 Tage vor dem Markt abgeschirmt werden.

Achtung! Ferner unterliegt der Verkauf von Geflügel auf Märkten den im Folgenden aufgeführten Bestimmungen:

  • Der Verkäufer muss eine von der Föderalen Lebensmittelagentur AFSCA ausgestellte Gesundheitsbescheinigung vorweisen können.
  • Jedes Geflügel muss durch eine Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden sein.
  • Der Tierarzt muss dazu eine Impfbescheinigung augestellt haben.
  • Der Verkäufer muss über eine Gesundheitsbescheinigung verfügen und ein Register führen, in dem alle Verkäufe aufgelistet sind. (Ministerieller Erlass vom 4. April 1992 über die zeitlich begrenzten Maßnahmen im Kampf gegen die Pseudo-Vogelgrippe)

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Wie wirkt sich ein Vogelgrippeherd bei Geflügel aus?

Hoch pathogene Vogelgrippeherde können schwere wirtschaftliche Schäden für Geflügelbetriebe zur Folge haben.

Das Ausmaß der Schäden ist umso größer, wenn sich der Herd auf ein ganzes Land oder eine ganze Region ausgebreitet hat. Die Eindämmung der Verbreitung kann sich als überaus schwierig und zeitaufwändig erweisen. Die internationale Gemeinschaft und die Regierungen ergreifen in der Regel strenge Maßnahmen, sobald ein Herd entdeckt worden ist.

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Wie wirkt sich ein Vogelgrippeherd bei Geflügel in Belgien aus?

Ein Fall von Vogelgrippe oder ein Vogelgrippeherd in einem Betrieb, bei einer Privatperson oder bei Wildvögeln, ist beunruhigend und sogar bedrohlich, wenn es sich um das tödliche H5N1-Virus handelt. Zunächst wird es darum gehen, die Gesundheit der einzelnen Personen, die einen intensiven Kontakt zu erkrankten oder verendeten Vögeln haben oder hatten, engmaschig zu überwachen.

Auftreten der Krankheit bei Wildvögeln

Sollte die Vogelgrippe innerhalb einer Wildvogelpopulation festgestellt werden, müssen rund um den Fundort eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet werden (3 km und 10 km). Auf diesem Territorium muss das monitoring (Überwachung) der Wildvögel verstärkt werden, um auszuwerten, in welchen Maß die Krankheit sich ausbreitet. Schutzmaßnahmen müssen ergriffen werden, um eine Ausbreitung des Virus auf die Ställe von gewerblichen und privaten Geflügelhaltern zu vermeiden.

Auftreten der Krankheit bei einem gewerblichen Züchter

Sollte die Krankheit in einem Betrieb ausbrechen, wird dieser isoliert. Ärzte untersuchen dann genauestens alle Personen, die innerhalb des Betriebs leben oder arbeiten, aber auch jede Person, die den Betrieb betreten hat oder mit eventuell infiziertem Geflügel in Kontakt gekommen ist. Konkret bedeutet dies, dass die Gesundheit dieser Personen engmaschig überwacht wird und dass sie bei Bedarf vorbeugend antivirale Medikamente erhalten. Gewerbliche und private Halter in der Nähe des Herdes (1 km- oder 3 km-Zone), bei denen eine vorbeugende Sanierung durchgeführt wird, erhalten eventuell ebenfalls vorbeugend Medikamente.

Auftreten der Krankheit bei einem privaten Geflügelhalter

Sollte die Krankheit bei einer Privatperson auftreten, wird der Hausarzt deren Gesundheit und die ihrer Familie engmaschig überwachen und ihnen, falls erforderlich, vorbeugend antivirale Medikamente verabreichen. Auch in diesem Fall erhalten möglicherweise alle privaten und gewerblichen Züchter in der unmittelbaren Nähe des Herdes (1 km- und 3 km-Zone), bei denen eine vorbeugende Sanierung durchgeführt wird, vorbeugend Medikamente.

Es besteht daher kein Grund dafür, einen Vorrat antiviraler Medikamente anzulegen. Im Gegenteil, die Behörden fordern die Bevölkerung auf, die verfügbaren Medikamente den Bevölkerungsgruppen zu überlassen, die als besonders empfindlich gelten und deshalb die Medikamente benötigen. Sollten einer oder mehrere Herde in Belgien auftreten, bedeutet dies noch nicht, dass wir es mit einer Pandemie oder einer weltweiten Epidemie eines Virus zu tun haben, das eine Bedrohung für den Menschen darstellt. Dazu müsste sich das Virus der Vogelgrippe in ein Virus verwandeln, das leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Derzeit gibt es keine Anzeichen dafür, dass dies hierzulande oder anderswo geschieht. In der Tat gibt jede neue Ansteckung eines Menschen dem Virus die Gelegenheit, sich so zu verändern, dass es von Mensch zu Mensch übertragbar wird. Deshalb legen alle zuständigen öffentlichen Einrichtungen Wert auf eine möglichst wirksame Bekämpfung des Virus bei Tieren. Je weniger infizierte Tiere es gibt, desto geringer das Risiko, dass ein Mensch angesteckt wird und das Virus sich soweit anpasst, dass es eine Pandemie verursachen könnte.

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Treten häufig Vogelgrippeherde bei Geflügel auf?

Seit Mitte der Neunziger Jahre sind große Vogelgrippeepidemien in Geflügelbeständen aufgetreten. Zunächst in Mexiko, anschließend in Europa (Italien, Niederlande und Belgien) und derzeit in Südostasien, Afrika und einigen europäischen Ländern. Bei den Untertypen handelte es sich um H5, H7 und erneut um H5.

Die vollständige Liste aller von Vogelgrippe betroffenen Länder finden Sie hier.

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Kann mein Voliere- oder Käfigvogel an der Vogelgrippe erkranken?

Ja, auch andere Vögel als Geflügel sind für die Krankheit anfällig.

Import von Voliere- oder Käfigvögeln:

Importierte Vögel werden zunächst einen Monat lang beobachtet, auch werden sie in einem zugelassenen Quarantänezentrum getestet, um eine Einschleppung des Virus ins Land zu vermeiden. Diese Zentren unterstehen der Aufsicht der AFSCA. Jede Einfuhr von Volierevögeln aus den betroffenen Ländern sind aufgrund der Vogelgrippeepidemie in Südostasien vorläufig verboten.

Maßnahmen:

Um möglichst jeden Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln zu vermeiden, gelten für Privatpersonen folgende Maßnahmen:

  • In den gefährdeten Zonen dürfen Vögel und Geflügel nicht im Freien gefüttert oder getränkt werden, es sei denn, sie sind durch Netze oder Gitter abgeschirmt. (Diese Maßnahme wird auch außerhalb der gefährdeten Zonen empfohlen)
  • In den gefährdeten Zonen müssen in Gefangenschaft gehaltene Gänse und Enten von anderem Geflügel getrennt werden.
  • In den gefährdeten Zonen sind gewerbliche Züchter verpflichtet, ihre Vögel und ihr Geflügel abzuschirmen.

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Kann man Geflügel gegen das H5N1-Virus impfen?

Nein. Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine meldepflichtige Krankheit, gegen die grundsätzlich keine Impfung möglich ist. Die Impfung wird derzeit noch nicht als vorbeugendes Mittel eingesetzt, da die geimpften Tiere, die sich anschließend anstecken würden, weniger oder überhaupt keine Krankheitsanzeichen aufweisen würden, das Virus jedoch nach wie vor ausscheiden würden. Dies wiederum kann erneut eine Bedrohung für Mensch und Tier darstellen.

Eine diesbezügliche Ausnahme wird lediglich unter bestimmten, überaus strengen Bedingungen für zugelassene Tierparks gemacht.

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Ist die Vogelgrippe ansteckend für meinen Hund oder meine Katze?

Momentan gibt es keinen Grund für die Annahme, dass Ihr Hund oder Ihre Katze sich mit Vogelgrippe anstecken könnte. Erstens, weil bisher kein Vogelgrippe-Fall in Belgien aufgetreten ist. Zweitens hat es den Anschein, dass lediglich Katzen sich anstecken können (also keine Hunde), wenn sie intensiv und wiederholt mit infizierten Vögeln in Kontakt gekommen sind.

In Asien

So sind rund 40 Tiger eines thailändischen Zoos in 2004 an der Vogelgrippe gestorben. Die Tiere waren mit rohen Vogelgerippen gefüttert worden. Sie haben wahrscheinlich große Mengen des Virus' aufgenommen, als sie die Gerippe vor dem Fressen beschnüffelt haben. Bisher ist keine Ansteckung von Tiger zu Tiger nachgewiesen worden. Das Virus wurde auch nicht auf die Tierärzte oder das Pflegepersonal übertragen, die in engen Kontakt mit den Tieren gekommen waren.

Labortests

Labortests in Rotterdam haben nachgewiesen, dass Katzen sich die Vogelgrippe zuziehen können, wenn sie dem H5N1-Virus intensiv ausgesetzt werden (Fressen von rohem Geflüglefleisch, direkte Verabreichung des Virus über die Atemwege). Das Labor konnte ebenfalls nachweisen, dass Katzen in Extremsituationen und unter sehr hohem Infektionsdruck die Krankheit auf andere Katzen übertragen können.

Ansteckung von Katze / Hund zu Mensch

Bisher deutet nichts darauf hin, dass eine Ansteckung von Katze zu Mensch erfolgt ist. Das Vogelgrippe-Virus ist und bleibt ein Virus, der vor allem größere Vögel befällt, wie beispielsweise Wasservögel. Menschen und Säugetiere werden nur sehr selten von dem Virus befallen. Und auch diese Übertragung ist nur möglich bei sehr engem und wiederholtem Kontakt mit stark infizierten Vögeln. Bisher gibt es keine Anzeichen dafür, dass Hunde sich mit dem H5N1-Virus anstecken können.

Infizierte Katzen in Europa

In Deutschland und Österreich sind mehrere Katzen mit dem H5N1-Virus infiziert worden. In allen Fällen ist es erwiesen, dass die Katzen sich durch einen engen und wiederholten Kontakt mit infizierten Vögeln angesteckt haben.

Deutschland hat eine zusätzliche Maßnahme verhängt: in der Umgebung eines Vogelgrippe-Herdes müssen Katzen drinnen gehalten werden.

In Österreich wurden 170 Katzen des Asyls, in dem die infizierten Katzen gefunden wurden, in der tiermedizinischen Fakultät der Universität Wien unter Quarantäne gestellt, um zu untersuchen, ob auch sie sich mit dem Virus angesteckt haben. Derzeit wurden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.

Maßnahmen in Belgien

Da bisher in Belgien kein Vogelgrippe-Fall aufgetreten ist, ändert die infizierte Katze aus Deutschland nichts an den derzeit zu ergreifenden Maßnahmen.

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Kann ich in der freien Natur Wildvögel füttern?

Die Vorschriften

Seit dem 1. Mai besagen die Vorschriften, dass gewerbliche Züchter ihre Tiere im Innern zu füttern und zu tränken haben, um jeden Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Tiere in der Natur zu füttern ist nicht verboten, unter der Bedingung, dass diese Vögel nicht in Kontakt mit Ihren eigenen Tieren kommen.

Sollte die Vogelgrippe-Gefahr wieder ansteigen:

Vor allem in den gefährdeten Zonen wird angeraten, frei lebende Enten und Gänse in Parks nicht zu füttern (beispielsweise mit alten Brotresten). Dies könnte nämlich andere Vögel herbeilocken und so das Ansteckungsrisiko für die Vögel im Park erhöhen.

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Kann ich in meinem Garten Wildvögel füttern?

Wenn Sie kein Geflügel halten:

Wenn Sie oder Ihre Nachbarn kein Geflügel halten, können Sie die kleinen Vögel füttern. Achten Sie aber darauf, dass größere Vögel (z.B. Enten, Gänse) nicht durch die Nahrung angelockt werden. Sie können dies verhindern, indem Sie das Futter den Blicken der größeren Vögel entziehen. Da die kleinen Vögel tiefer fliegen, finden sie das Futter, selbst wenn es ein wenig versteckt ist.

Wenn Sie selbst Geflügel halten:

Wenn Sie selbst Geflügel halten und in einer gefährdeten Zone wohnen, raten wir Ihnen davon ab, Wildvögel in Ihrem Garten zu füttern! Die Wildvögel könnten Ihr Geflügel anstecken.

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Was soll ich tun, wenn ich in meiner Gemeinde bemerke, dass jemand sich nicht mehr um seine Vögel kümmert?

Es ist absolut unverantwortlich, wenn Tierhalter ihre Tiere im Stich lassen. Ein solches Problem muss von der betreffenden Gemeinde gelöst werden. Wenn Sie also einschreiten möchten, ist es das Beste, wenn Sie Ihre Gemiende kontaktieren. Jede Person, die ihre Tiere vernachlässigt, kann von der Polizei bestraft werden.

Wir raten Ihnen dringend davon ab, verlassene Tiere zu füttern oder tränken.

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Ist die Vogelgrippe ebenfalls für den Menschen ansteckend?

Je nach Typ ist das Virus auf den Menschen übertragbar. Es hat sich herausgestellt, dass von den über hundert möglichen Varianten des Vogelgrippevirus lediglich eine begrenzte Anzahl für den Menschen ansteckend ist.

Der Virustyp, der 2003 in den Niederlanden, in Belgien und Deutschland herrschte (H7N7), hat bei mehreren Personen, die intensiven Kontakt zu befallenem Geflügel hatten, Schleimhautentzündungen rund um die Augen hervorgerufen. Darüber hinaus ist in den Niederlanden ein mit dem Vogelgrippevirus angesteckter Tierarzt verstorben.

Das Vogelgrippevirus, um das es sich derzeit handelt, ist das Influenzavirus A/H5N1.

Innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren sind einige Fälle von mit dem Vogelgrippevirus angesteckten Menschen gemeldet worden. Die Hälfte von ihnen ist an den Folgen verstorben. Hierbei handelte es sich ausschließlich um Ansteckungen von Tier zu Mensch. In den meisten Fällen lebten diese Menschen unter schlechten Hygienebedingungen in engem Kontakt zu den befallenen Tieren. Die Gefahr einer solchen Ansteckung unter den derzeit bei uns herrschenden Bedingungen ist verschwindend gering.

(Aktuelle Informationen sind auf der WHO-Website zu finden - www.who.int)

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Sind die derzeitigen Vogelgrippeherde bei Geflügel ebenfalls für den Menschen gefährlich?

Nein. Vor allem die gelegentlichen Herde des Vogelgrippevirus vom Typ A-H5N1 sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt für den Menschen gefährlich. Um die Gefahr für die Volksgesundheit einschätzen zu können, ist es notwendig, den genauen Vogelgrippetyp zu kennen. Es bleibt dennoch von Bedeutung, alle Vogelgrippeherde bei Vögeln möglichst schnell in den Griff zu bekommen. In der Tat ist es nicht ausgeschlossen, dass eine weniger gefährliche Form nach einigen Monaten zu einer gefährlichen Variante mutiert.

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Wie kann sich dieses Vogelgrippevirus auf den Menschen übertragen?

Das Vogelgrippevirus H5N1 hat Menschen über die Atemwege befallen, nachdem diese intensiven Kontakt zu kontaminiertem Geflügel gehabt haben. Dies kann etwa passieren, wenn kranke Hühner eine hohe Menge Viren in die Luft abgeben, oder wenn bei der Beseitigung kranker und verendeter Tiere nicht mit der gebotenen Vorsicht vorgegangen wurde. Diese Art von Ansteckung von Huhn zu Mensch ist überaus selten.

Bisher wurde keine dauerhafte Ansteckung von Mensch zu Mensch festgestellt.

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Ist es gefährlich, einen toten Vogel zu berühren?

Beim Einsammeln von toten Vögeln besteht nur ein sehr geringes Risiko der Ansteckung für den Menschen. Es handelt sich weder um eine Probenentnahme noch um eine Autopsie. Das Virus wird nur in geringem Maße um den Kadaver herum verteilt, auch ist es wenig resistent gegenüber den Umweltbedingungen.

Die üblichen Hygienevorsichtsmaßnahmen werden angewandt: das Tragen von Latex-Handschuhen und das Waschen und Desinfizieren der Hände am Ende der Arbeiten. Es ist anzuraten, vor jeder weiteren Tätigkeit die Kleidung zu wechseln (ein Arbeitshemd oder Wegwerf-Hose sind ideal dafür). Auch wird empfohlen, eine einfache Schutzmaske und eventuell eine Schutzbrille zu tragen. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind nicht notwendig, wenn die Kadaver vorsichtig behandelt werden.

Dicht verschlossene Plastiksäcke reichen aus, um die Kadaver darin zu transportieren.

Die Person, welche das Einsammeln durchführt, darf während vier Tagen nach dem Einsammeln auf keinen Fall Kontakt zu Geflügel oder Hausvögeln haben. Die gleichen Empfehlungen müssen den Personen mitgeteilt werden, die Kontakt zu den Kadavern hatten.

Zusammengefasst:
  • Tragen Sie Handschuhe beim Einsammeln von Kadavern (Latexhandschuhe sind ideal).
  • Stecken Sie den Kadaver in eine dichte und wasserundurchlässige Plastiktüte.
  • Verschließen Sie die Tüte und stecken Sie sie in einen zweiten Sack.
  • Ziehen Sie die Handschuhe aus, indem Sie das Innere nach außen stülpen und legen Sie sie in den zweiten Plastiksack, den Sie dann hermetisch verschließen.
  • Öffnen Sie den Sack nicht mehr.
  • Waschen Sie Hände, Unterarme und Fingernägel mit Wasser und Seife oder einem Desinfektionsmittel, und berühren Sie vorher keine Nahrungsmittel.
  • Säubern und desinfizieren Sie die Schuhe oder Stiefel.
  • Eventuelle Flecken oder Verschmutzungen der Kleidung müssen mit Wasser und Seife behandelt werden. Die Kleidung selbst kann ganz normal gereinigt werden.
  • Um jede Kontamination des Fahrzeugs zu vermeiden, wird angeraten, den Sack auf eine Plastikfolie oder in eine geeignete Kiste zu legen. Jede Verschmutzung des Fahrzeugs muss nach dem Transport gereinigt und desinfiziert werden.

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Wie kann man eine Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus vermeiden?

Personen mit engem Kontakt zu Geflügel

Menschen, die intensiv mit dem Virus in Kontakt kommen (etwa bei der Säuberung kontaminierter Betriebe oder bei vorbeugenden Säuberungen), müssen sich durch das Tragen von Schutzkleidung (Schutzanzug, Gummistiefeln, Handschuhen, Schutzbrille), durch gründliche Hygiene (Händewaschen, Dusche nach dem Kontakt mit (potenziell) befallenem Geflügel) und mit den erforderlichen medizinischen Vorsichtsmaßnahmen (Grippeimpfung und Einnahme eines antiviralen Präparats) schützen.

Reisende

Reisenden, die einer Risikogruppe angehören und ein Land bereisen, in dem die Vogelgrippe herrscht, wird empfohlen, sich vor der Abreise gegen die menschliche Grippe impfen zu lassen. Im Bestimmungsland müssen sie jeglichen Kontakt zu Geflügel und Vögeln meiden sowie eine gute Hygiene einhalten. Auf keinen Fall dürfen sie Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch und Milchprodukte in die EU mitbringen.

Personen, die einen toten Vogel aufgefunden haben

Um die Labore nicht unnötig zu überlasten, weisen wir darauf hin, dass der Fund eines toten Vogels nicht unbedingt bedeutet, dass die Vogelgrippe Belgien erreicht hat. Wie alle anderen Lebewesen sterben auch die meisten Vögel eines natürlichen Todes. Deshalb bitten wir Sie, lediglich unter folgenden Umständen die Entdeckung toter Vögel zu melden:

  • wenn sie an derselben Stelle aufgefunden wurden,
  • wenn sie zum selben Zeitpunkt aufgefunden wurden,
  • wenn sie derselben Gattung oder Familie angehören

und wenn es sich mindestens um die folgende Anzahl Vögel handelt:

  • 1 Schwan
  • 20 Möwen, Silbermöwen und Stare
  • 5 Tiere derselben Gattung (etwa Enten)
Wenn Sie einige wenige tote Vögel auffinden (weniger als die oben erwähnten Richtwerte), benachrichtigen Sie bitte die Polizei oder die Säuberungsdienste Ihrer Gemeinde. Diese werden die Kadaver beseitigen.

Wenn die Anzahl der aufgefunden Vögel die oben erwähnten Richtwerte übersteigt, kontaktieren Sie bitte das Föderale Call Center unter der kostensen Rufnummer 0800 99 777.

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Kann sich der Mensch durch den Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern oder Produkten aus Geflügel oder Eiern anstecken?

Die Ansteckung mit dem Vogelgrippevirus erfolgt über die Atemwege. In einem von der Vogelgrippe betroffenen Land ist es also nicht gefährlich, Hühnerfleisch, Eier oder Erzeugnisse aus Hühnerfleisch oder verarbeiteten Eiern zu verzehren.

Im Übrigen ist man gut beraten, der allgemeinen Empfehlung zu folgen, Hühnerfleisch stets gut durchzugaren und dabei ein hohes Maß an Hygiene walten zu lassen. Das bedeutet: bewahren Sie rohe Nahrungsmittel und zubereitete Nahrung getrennt von einander auf, und waschen Sie alles, was mit rohem Fleisch in Berührung kommt, gründlich.

Das beratende Gremium der Föderalen Nahrungsmittelagentur AFSCA hat in 2005 ein Plakat veröffentlicht, das darauf hinweist, dass "Eier und frisches Geflügelfleisch auf dem belgischen Markt von gesunden Tieren stammen". Dies bedeutet mit anderen Worten, dass rohe Eier, die auf den belgischen Markt kommen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und für die Zubereitung von Süßspeisen (Mousse au chocolat, Tiramisu) oder Mayonnaise verwendet werden können.

Es sei daran erinnert, dass die Vogelgrippe in Belgien derzeit nicht herrscht. Vorsichtsmaßnahmen gelten hier also nicht.

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Gibt es einen Impfstoff gegen das Vogelgrippevirus A–H5N1 zum Schutz des Menschen?

Nein. Der gängige Impfstoff gegen die saisonale Grippe, der jedes Jahr weltweit in zwei Varianten hergestellt wird (eine für die Nord- und eine für die Südhalbkugel), bietet keinen Schutz vor der asiatischen Vogelgrippe. Bei der Vogelgrippe handelt es sich in der Tat um ein Influenzavirus, das in erster Linie Vögel befällt.

Die WHO hat in Zusammenarbeit mit verschiedenen Labors einen menschlichen Impfstoff gegen den derzeit im Umlauf befindlichen Stamm der aviären Influenza A-H5N1 entwickelt. Klinische Studien wurden gestartet, um zu testen, welchen Schutz dieser Impfstoff bietet. Seine Wirksamkeit als Impfstoff gegen eine Pandemie wird jedoch begrenzt sein, da ein wirksamer Impfstoff, der einen guten Schutz bietet, erst hergestellt werden kann, wenn das Virus zu einer für den Menschen ansteckenden und tödlichen Variante mutiert ist, was derzeit nicht der Fall ist.

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Gibt es Arzneimittel gegen das Vogelgrippevirus?

Ja, nämlich die so genannten antiviralen Medikamente. Diese werden in der Behandlung bestimmter Virus-Erkrankungen eingesetzt. Im Prinzip verkürzen diese Medikamente die Infektion und verringern die Schwere der Erkrankung und ihrer Komplikationen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden nach den ersten Symptomen verabreicht werden.

Die Regierung hat einen Aktionsplan erarbeiten lassen, der das Anlegen einer Reserve von 3 Millionen Behandlungseinheiten antiviraler Medikamente vorsieht. Diese Behandlung wird eingesetzt werden, wenn eine Person mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert sein sollte. Es gibt also keien Grund dafür, antivirale Medikamente bei sich zu Hause zu horten. Im Gegenteil: die Regierung bittet die Bevölkerung, die Medikamente zur Verfügung der Risikopatienten zu lassen.

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Muss ich besondere Vorsichtsmaßnahmen treffen, wenn ich verreise?

Der beste Schutz gegen die Vogelgrippe ist die Einhaltung folgender Empfehlungen:

EMPFEHLUNGEN, um sich vor der Vogelgrippe zu schützen:

1. Vermeiden der Risikozonen

  • Vermeiden Sie jeden Kontakt zu jeglichem Vogel und vor allem Hühnern, Enten oder Geflügel (z.B. Besichtigung von Geflügelfarmen oder -märkten).
  • Vermeiden Sie ebenfalls jeglichen Kontakt zu Vogelfedern und -kot.

2. Hygienemaßnahmen

  • Regelmäßiges Händewaschen, vor allem vor dem Essen. Die Hände lassen sich mit antiseptischen und antibakteriellen Lösungen aus der Apotheke wirksam desinfizieren.
  • Gut durchgegartes Geflügel kann bedenkenlos verzehrt werden. Dasselbe gilt für Eier. Das Virus wird bei Temperaturen ab 70°C abgetötet.
  • Nicht in der unmittelbaren Umgebung von Geflügel schlafen.
  • Sich bewusst machen, dass Ihre Kinder gefährdet sind, wenn sie in der Nähe von Geflügel spielen: erinnern Sie sie an die gebotenen Verhaltensweisen.

3. Maßnahmen medizinischer Art

  • Es wird keine systematische Impfung mit dem üblichen Grippeimpfstoff empfohlen. Die Grippeimpfung bietet keinen Schutz vor der eigentlichen Vogelgrippe. Wer sich vor der klassischen Grippe schützen möchte, kann dies bei uns selbstverständlich tun. Der beste Zeitpunkt dafür ist der Herbst, direkt vor Beginn der Grippesaison. Die Impfung der in der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates beschriebenen Risikogruppen wird empfohlen. Im asiatischen Tropengebiet gibt es keine eigentliche Grippesaison; während des gesamten Jahres ist dort eine Mischung von Grippeviren im Umlauf. Die Grippeimpfung bietet dort wahrscheinlich einen geringeren Schutz gegen die menschliche Grippe.
  • Den Einwohnern der betroffenen Länder, den Reisenden und Touristen wird derzeit nicht empfohlen, vorbeugend antivirale Medikamente einzunehmen.

Diese Empfehlungen beruhen auf den derzeitigen Erkenntnissen der Virologie und Epidemiologie. Sie können regelmäßig überarbeitet und bei Bedarf abgeändert werden.


EMPFEHLUNGEN bei der Rückkehr aus einem betroffenen Land:

Wenn Sie aus einem von der Vogelgrippe betroffenen Land oder einer solchen Region zurückkehren, dürfen Sie in unserem Land während 4 Tagen keinen Kontakt zu Geflügel haben. Auch ist es verboten, lebende Vögel oder Nahrungsmittel aus diesen Ländern einzuführen. Wenn Sie während Ihrer Reise Kontakt zu Geflügel hatten und sich in der Woche nach Ihrer Rückkehr schlecht fühlen, an Fieber und Husten leiden, sollten Sie umgehend Ihren Arzt aufsuchen.

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Besteht eine Gefahr für unser Wasser (Trinkwasser und Oberflächenwasser)?

Sollte in unserem Land ein Fall von Vogelgrippe auftreten, können Sie Ihr Geflügel nicht mehr mit Oberflächenwasser tränken. Es handelt sich dabei um eine Vorsichtsmaßnahme. Bisher ist nie nachgewiesen worden, dass ein Mensch sich durch Nahrung oder Getränke mit der Vogelgrippe angesteckt hat. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass Geflügel oder Vögel, die viel sensibler für das Virus sind, sich durch kontaminiertes Wasser infizieren.

Die Angst, Sie könnten sich selbst durch Kontakt mit Oberflächenwasser anstecken, ist vollkommen unbegründet. Die Konzentration der eventuell im Wasser vorhandenen Viren reicht nicht aus, um einen Menschen zu infizieren. Menschen werden überhaupt selten mit Vogelgrippe angesteckt, und nur dann, wenn sie in engem und wiederholtem direktem Kontakt mit infizierten Vôgeln standen.

Wir müssen unterscheiden zwischen Wasser aus Flaschen, Wasser aus der Leitung, Quellwasser, Grundwasser, Regenwassser, Regenwasser, das Sie selbst auffangen, und Oberflächenwasser.

> Wasser aus Flaschen und aus der Leitung

Leitungwasser muss sehr strengen Normen entsprechen, bei Bedarf wird es behandelt. Im Verlauf des Reinigungsprozesses werden schädliche Bakterien zurückgehalten und beseitigt. Das Vogelgrippe-Virus kann im geklärten Wasser nicht überleben. Auch Wasser aus Flaschen unterliegt sehr strengen Normen. Sowohl Leitungswasser als auch Flaschenwasser werden regelmäßig untersucht und stellen daher keine Bedrohung für Mensch oder Tier, Gefügel oder Haustiere dar.

> Quellwasser und Grundwasser

Dieses Wasser kommt nicht direkt mit Vögeln und ihren Ausscheidungen in Kontakt. Es ist daher sehr unwahrscheinlich, dass das Virus dieses Wasser erreicht. Bevor Quell- oder Grundwasser seinem Verwendungszweck zugeführt wird, wird es analysiert. Wird ein Wasser als Trinkwasser eingestuft, stellt es für Mensch oder Tier, Geflügel oder Haustiere keine Bedrohung dar.

>Regenwasser, das in geschlossenen Behältern aufgefangen wird

Regenwasser, das von Ihrem Dach oder aus Ihrer Regenrinne läuft und das in einem geschlossenen Behälter aufgefangen wird, kann theoretisch winzig kleine Mengen Virus enthalten. Doch selbst wenn kleinste Dosen vorhanden sein sollten, sind die Überlebenschancen des Virus verschwindend gering, so dass Regenwasser, das in geschlossenen Behältern aufgefangen wird, keine Gefahr für die Verbreitung der Vogelgrippe darstellt. Regenwasser ist nicht zum Verzehr und für die Zubereitung von Nahrung geeignet. Das hat nichts mit der Vogelgrippe zu tun, sondern mit allgemeinen Hygienevorschriften. Der Gebrauch von Regenwasser für Spülen, Bad oder Dusche scheint uns aus Hygienegründen nicht angebracht, es kann jedoch bedenkenlos für die Wäsche, die Toilettenspülung, die Autowäsche und das Gießen von Rasen, Pflanzen und Blumen genutzt werden.

>Oberflächenwasser und Regenwasser, das für Wildvögel erreichbar ist (also nicht geschüzt oder abgedeckt ist)

Sobald ein Fall von Vogelgrippe in Belgien festgestellt werden sollte, wird es verboten, privat oder gewerblich gehaltenes Geflügel und alle in Gefangeschaft gehaltenen Vögel mit Wasser zu tränken, das aus Wasservorräten stammt, die Wildvögeln zugänglich sind, also aus nicht abgedeckten Teichen oder Tümpeln - es sei denn, das Wasser wurde entsprechend behandelt, um eventuelle Viren abzutöten. Auch Regenwasser, das in offenen Behältern aufgefangen wird, kann mit Geflügel in Kontakt kommen. Die Maßnahmen, die das Tränken mit Oberflächenwasser verbieten, dienen der Vorbeugung. Bisher ist noch nie die Ansteckung eines Menschen mit dem Vogelgrippevirus über Nahrung oder Getränke festgestellt worden. Es ist aber nicht auszuschließen, dass Geflügel oder Vögel, die viel anfälliger für das Virus sind, sich über kontaminiertes Wasser mit dem Virus anstecken.

Da nicht abgedecktes Oberflächenwasser ständig verschmutzt und nicht geklärt wird, hat das Virus darin bessere Überlebenschancen. Dieses Wasser stellt damit eine Gesundheitsgefährdung für empfindliche Vögel dar. Für den Menschen stellt Oberflächenwasser in punkto Vogelgrippe keine gesundheitliche Gefährdung dar. Dennoch raten wir aus Hygienegründen allen Personen, die schwimmen möchten an, Schwimmbäder aufzusuchen, denn dort ist erwiesen, dass die zuständigen Behörden das Wasser für geeignet erklärt haben.

Sollten wir mit der Situation einer massiven Infektion der Wildvögel mit diesem Virus konfrontiert werden (was derzeit nicht der Fall ist), wird das potenzielle Risiko des Oberflächenwassers neu bewertet werden.

Derzeit ist das Tränken von Geflügel und anderen Vögeln mit Wasser, das aus den Wildvögeln zugänglichem Oberflächenwasser stammt (und das nicht gegen Viren behandelt wurde) immer noch verboten:

  • für gewerbliche und private Züchter

Sollte in Belgien ein Vogelgrippeherd entdeckt werden,
würde das Tränken von Geflügel und anderen Vögeln mit Wasser, das aus den Wildvögeln zugänglichem Oberflächenwasser stammt (und das nicht gegen Viren behandelt wurde) verboten werden, und zwar für Geflügel und Vögel aus gewerblicher und aus privater Haltung.

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