Schwangere Frauen oder Frauen, die sich für ein reproduktionsmedizinisches Verfahren angemeldet haben
Frauen im 1. oder 3. Schwangerschaftsdrittel und Frauen, die sich für ein reproduktionsmedizinisches Verfahren angemeldet haben, wird empfohlen, sich impfen zu lassenZunächst zum Schutz der Gesundheit der Mutter, weil der Immunschutz während der Schwangerschaft naturgemäß abnimmtÜbrigens kann ein schwerer Grippenanfall auch Auswirkungen auf die Gesundheit des Fetus haben.
Deshalb können alle schwangeren Frauen im 1. oder 3. Schwangerschaftsdrittel und Frauen, die sich für ein reproduktionsmedizinisches Verfahren angemeldet haben, sich ab dem 7.November bei ihrem Hausarzt impfen lassen.
Wichtiger Hinweis:
● Der Impfstoff ist nur bei Ihrem Hausarzt erhältlich; Sie müssen ihn selbst nicht bei Ihrem Apotheker abholen.
● Der Impfstoff ist kostenlos.
● Der bezahlte Besuch bei Ihrem Hausarzt für die Impfung wird von Ihrer Krankenkasse vollständig rückerstattet.
● Das Drittzahlersystem findet auch für die Impfung von in Betracht kommenden Personen Anwendung.
● Vergessen Sie nicht, Ihre (elektronische) Identitätskarte und Ihre SIS-Karte bei Ihrem Besuch mitzunehmen.
● Die Impfung ist nicht Pflicht, sie erfolgt aber freiwillig.
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