Jede Person im Alter von über 6 Monaten, bei der ein medizinisches Risiko für ernsthafte Komplikationen oder sogar Versterben besteht
Die Menschen mit chronischen Erkrankungen unterliegen im Falle einer Grippeerkrankung einer erhöhten Gefahr, Komplikationen zu entwickeln. Für bestimmte Patienten können diese Komplikationen sogar lebensbedrohend sein.
Daher wird eine Impfung für die folgenden Gruppen empfohlen:
• Patienten mit einer chronischen Erkrankung der Atemwege, wie Asthma, COPD, Mukoviszidose, Bronchopulmonale Dysplasie, usw.;
• Patienten mit einer chronischen Herzerkrankung, mit Ausnahme des nicht komplizierten Bluthochdrucks;
• Diabetiker;
• Patienten mit chronischen neuromuskulären Krankheiten;
• Patienten mit einer schweren neurologischen Krankheit (z.B. einer Gehirnlähmung);
• Patienten mit mäßiger bis schwerer Nieren- oder Leberinsuffizienz;
• Patienten mit Immunschwäche wegen einer Krankheit oder einer Behandlung;
• Patienten, die Träger einer erblichen stoffwechselbedingten Krankheit sind.
Kinder unter 6 Monaten, die an einer chronischen Krankheit leiden, können nicht geimpft werden, weil ihr Immunsystem noch nicht ausreichend entwickelt ist, um auf einen Grippeimpfstoff angemessen zu reagieren.
Alle Patienten mit einem medizinischen Risiko für Komplikationen können sich ab dem 7. November bei ihrem Hausarzt impfen lassen.
Diese Patienten können sich nach Vereinbarung beim Arzt impfen lassen. Falls sie nicht fähig sind, sich fortzubewegen, kann dies auch während eines Hausbesuchs. Die Patienten, die in Einrichtungen untergebracht sind, müssen sich nicht fortbewegen und werden an Ort und Stelle geimpft.
Wichtiger Hinweis:
• Der Impfstoff ist bei Ihrem Hausarzt erhältlich; Sie müssen ihn selbst nicht bei Ihrem Apotheker abholen.
• Der Impfstoff ist kostenlos.
• Der bezahlte Besuch bei Ihrem Hausarzt für die Impfung wird von Ihrer Krankenkasse vollständig rückerstattet.
• Das Drittzahlersystem findet auch für die Impfung von in Betracht kommenden Personen Anwendung.
• Vergessen Sie nicht, Ihre (elektronische) Identitätskarte und Ihre SIS-Karte bei Ihrem Besuch mitzunehmen.
• Die Impfung ist nicht Pflicht, sie erfolgt aber freiwillig.
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