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Impfkampagne

 


Hausärzte und alle Berufstätigen im Gesundheitswesen

Für die Berufstätigen im Gesundheitswesen wird eine Impfung empfohlen, weil sie am öftesten mit infizierten Patienten in Kontakt kommen. Indem sie sich impfen lassen, schützen sie also ihre eigene Gesundheit und vermeiden sie damit gleichzeitig, schon geschwächte Patienten mit Grippe anzustecken. Zum Schluss ist Impfung dieser Berufsgruppen auch wichtig, um unser Gesundheitsversorgungssystem für die Bevölkerung aktiv zu halten.
Das Personal von Krankenhäusern wird im jeweiligen Krankenhaus geimpft. Die Behörden liefern die Impfstoffe und das einschlägige Material bei jedem Krankenhaus. Alle Mitarbeiter werden darüber von der eigenen Direktion informiert.

Hausärzte können an der von ihrem Hausärztekreis organisierten Impfaktion teilnehmen. Die Kreise können bei den Behörden Impfstoffe bestellen, die dann an eine Adresse nach Wahl angeliefert werden. Wenn der Hausärztekreis keine Impfaktion organisiert, kann der Hausarzt seinen Impfstoff ab dem 7. November beim Apotheker abholen.

Alle anderen Gesundheitsfachkräfte wie Hauskrankenpfleger, Pflegehelfer, Zahnärzte, Apotheker, Physiotherapeuten … können sich ab dem 7. November bei ihrem Hausarzt impfen lassen.

Wichtiger Hinweis:

● Der Impfstoff ist nur bei Ihrem Hausarzt erhältlich; Sie müssen ihn selbst nicht bei Ihrem Apotheker abholen.

● Der Impfstoff ist kostenlos.

● Der bezahlte Besuch bei Ihrem Hausarzt für die Impfung wird von Ihrer Krankenkasse vollständig rückerstattet.

● Das Drittzahlersystem findet auch für die Impfung von in Betracht kommenden Personen Anwendung.

● Vergessen Sie nicht, Ihre (elektronische) Identitätskarte und Ihre SIS-Karte bei Ihrem Besuch mitzunehmen.

● Die Impfung ist nicht Pflicht, sie erfolgt aber freiwillig.

 

 

 

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