Jede Person, die im Bildungswesen, in einer Kinderkrippe oder berufstätig mit Kindern arbeitet
Allen Lehrkräften und dem Betreuungspersonal der Kinderkrippen, Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen wird empfohlen, sich impfen zu lassen, um die Kontinuität des Unterrichts zu gewährleisten und die Gesundheit der Kinder zu schützen.
Die Verfügbarkeit der Kinderbetreuungseinrichtungen und die Gesundheit der Jüngsten bilden auch eine Priorität. Deshalb wird auch dem Personal der Kinderkrippen und der Kindergärten sowie den kinderbetreuern Gelegenheit geboten, sich impfen zu lassen.
Das gesamte Personal des Bildungswesens und der Kinderbetreuungseinrichtungen kann sich ab dem 7. November bei dem Hausarzt impfen lassen.
Wichtiger Hinweis:
● Der Impfstoff ist bei Ihrem Hausarzt erhältlich; Sie müssen ihn selbst nicht bei Ihrem Apotheker abholen.
● Der Impfstoff ist kostenlos.
● Der bezahlte Besuch bei Ihrem Hausarzt für die Impfung wird von Ihrer Krankenkasse vollständig rückerstattet.
● Das Drittzahlersystem findet auch für die Impfung von in Betracht kommenden Personen Anwendung.
● Vergessen Sie nicht, Ihre (elektronische) Identitätskarte und Ihre SIS-Karte bei Ihrem Besuch mitzunehmen.
● Die Impfung ist nicht Pflicht, sie erfolgt aber freiwillig.
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